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Familienbonus 2020 in Österreich – Fakten

Der Familienbonus in Österreich wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt.

Hierfür werden etwa 1,5 Milliarden Euro vom Bund gestellt. Doch dieses wichtige Vorhaben erntet Lob und auch Kritik, denn viele befürchten, dass die Entlastung nicht bei denjenigen Familien ankommt, die die Hilfe am nötigsten brauchen.

Beim Familienbonus handelt es sich um einen Betrag, der einmal im Jahr in einer Höhe von etwa 1.500 Euro beansprucht werden kann. Der Familienbonus ist für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wirksam.

  • Damit die Familien auch eine Entlastung wahrnehmen, besteht die Möglichkeit den Betrag im Rahmen der Lohnverrechnung jeden Monat abzusetzen.
  • Hierbei sind aber nur Arbeitnehmer betroffen, die über ein Monatseinkommen über mindestens 1250 Euro verfügen und deren auch Kinder in Österreich wohnen. Sollte das Gehalt jedoch darunter liegen, sollen Familien von einer Verbesserung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages profitieren.

Jedoch ist diese Verbesserung nur ein Versprechen. Ob das Vorhaben auch umgesetzt wird, lässt die Bundesregierung im Moment noch offen. Der Familienbonus trat im Jahr 2019 in Kraft, das bedeutet, dass die erste Veranlagung für Arbeitnehmer, die den Beitrag berücksichtigt, erst im Jahr 2020 fällig ist.

  • Deshalb können Familien im ersten Quartal 2020 mit der Steuerentlastung rechnen. Sollte der Bonus mit der Lohnrechnung berücksichtigt werden, kann schon ab Januar 2019 mit einer entsprechenden Entlastung gerechnet werden.
  • Bei Kindern, die volljährig sind, besteht ein ebenfalls Anspruch auf die steuerliche Entlastung von 500 Euro im Jahr.

Familien mit behindertem Kind würden allerdings durch die Steuerentlastung schlechter dargestellt werden, so ist jedenfalls die Annahme des Behindertenrates. Die Vorwürfe wurden jedoch durch das Familien- und Finanzministerium entkräftet. Außerdem würde die höhere Familienbeihilfe nicht berührt werden.

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Diese Familienhilfe in Form einer Steuerentlastung kann von einem Elternteil bezogen, oder auch auf alle beide Elternteile aufgeschlüsselt werden. Bei getrennt lebenden Eltern ist auch eine Teilung vorgesehen. Jedoch wird vorausgesetzt, dass der Unterhalt in regelmäßigen Abständen und vollständig gezahlt wird.

Auch der feministische Frauenring des Landes erklärt, dass die steuerliche Entlastung wieder auf den Rücken berufstätiger Frauen ausgetragen wird. Niedrigverdiener gehen erneut bei der Entlastung leer aus. Der feministische Frauenring berichtet, dass die Sozialkürzungen die bestehende Armut weiter verschärfte, hierbei sind Frauen stärker betroffen als die männlichen Berufstätigen. Deshalb bleibt abzuwarten, wie die österreichische Regierung die Absetzbeträge der Alleinerzieher und Alleinverdiener weiter reformiert.

 

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