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Zuwendungen an Familien – Kinderbeihilfen Österreich

Es gibt Situationen in denen Erreicht der Sozialstaat seine Ziele am besten über den Geldbeutel der Menschen. So gibt es auch bei uns in Österreich seit Jahrenzehnten verschiedene Leistungen der öffentlichen Hand, welche Familien unterstützen und fördern sollen.

Landläufig hat sich der Begriff der Kinderbeihilfe oder Kindergeld durchgesetzt, für die eigentich als Familienbeihilfe bezeichnete Zahlung ,welche aktuell am mehrere Milionen Haushalte mit Kindern im ganzen Land ausgezahlt wird. Der Nachfolgende Ratgeber, soll Ihnen die wichtigsten Iformationen rund um die Familienbeihilfe und die aktuellsten Änderungen zusammengefasst darstellen.

Natürlich kann man die Familienbeihilfe auch sparen! Bild: @StudioRomantic via Twenty20

Natürlich kann man die Familienbeihilfe auch sparen!
Bild: @StudioRomantic via Twenty20

Grundsätzliche Voraussetzungen

Der Staat ist bei den Familienbeihilfen weit ab vom klassischen Rollenbild. Die Beihilfe soll möglichst allen Kindern zugute kommen, sodass die Zahlung an einen jeden Elternteil erfolgt. Wenn Elternpaare es nicht anders bestimmen, wird die Zahlung automatisch an die Mutter angewiesen. Leibliche-, Adoptiv- und Stiefkinder sind hierbei gleichberechtigt. Auch der Familienstand der Eltern oder des Elternteil ist unrelevant. Viel wichtigter ist, dass der Wohnsitz tatsächlich in Österreich liegt.

Ohne weitere Voraussetzungen wird für alle minderjährigen Kinder die Familienbeihilfe bewilligt werden. Ab dem 18. Lebensjahr sieht das schon wieder etwas anders aus.

Was ist mit volljährigen Kindern

Sofern die Kinder volljährig werden ist im Einzellfall ganz unterschiedlich, ob noch Familienbeihilfen für das Kind gezahlt werden können.

Möglich ist der Bezug auch nach der Volljähigkeit, im Regelfall noch bis zum 24. Geburtstag, sofern die Kinder in einer entsprechenden Ausbildung sind. Unter den Begriff der Ausbildung fallen hier neben der weiterführenden Schulausbildung, auch ein Studium oder eine klassische betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf. Auch kurze zeitliche Unterbrechnungen sind für die Zahlung unschädlich, sofern die Unterbrechnung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt.

Der Präsenzdienst im Bundesheer kann den maximalen Zeitpunkt bis zu dem Familienbehilfen gezahlt werden können, sogar noch verlängern. Wenn also Ihre Jungen beim Heer gedient haben, wird das den Anspruchszeitraum zu Ihren Gunsten verlängern.

Wie funktioniert die Beantragung

Dank vieler digitaler Verwaltungsdienste ist die Beantragung der Familienbeihilfe ganz einfach geworden. Für alle im Inland, nach dem 01.05.2015, geborenen Kinder wird die Familienbeihilfe automatisch bewilligt. Die Daten der Geburt werden aus dem Zentralen Personenstandsregister an die Finanzämter übermittelt.

Sollten Angaben fehlen, zum Beispiel eine Bankverbindung für die Auszahlung, bekommen Sie einen Brief von der Finanz. Sofern Ihr Kind bereits volljährig ist oder im Ausland geboren wurde, steht Ihnen ein relativ einfaches Antragsformular zur Verfügung. Alle Änderungen und Anträge sind natürlich auch über Finanzonline zu erledigen. Hier können Sie auch einen Wegfall des Anspruches direkt mitteilen.

Wie hoch ist die Zahlung aktuell

Viele staatliche Zahlungen, wie die Notstandshilfe oder die Pensionen, sind nicht auf ewig festgeschrieben, sondern werden regelmäßig den aktuellen finanziellen Gegebenheiten angepasst. Für dieses Kalenderjahr beträgt die Familienhilfe:

  • Für Kinder zwischen der Geburt und dem zweiten Lebensjahr 114 Euro,
  • an dem dritten Lebensjahr werden 121,90 Euro ausgekehrt,
  • ab dem zehnten Lebensjahr sind es 141,50 Euro,
  • und ab dem 19. Lebensjahr werden monatlich sogar 165,10 Euro an Familienbeihilfen gezahlt.

Auch hat der Gesetzgeber weitere Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern in das System der Familienbeihlfen eingebaut, sodass ein so genannter Geschwisterzuschlag, welcher aktuell zwichen 7,10 Euro und 52,- Euro monatlich liegt und ein Kinderabsetzbetrag, welcher in diesem Jahr monatlich 58,40 Euro beträgt, ebenfalls ausgerichtet wird.

Für alle Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr wird auch ein Schulstartgeld von 100,00 Euro mit der Familienbehilfe für September ausgezahlt. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Ausblick auf das kommende Jahr

Zuletzt wurde die Familienbeihilfe im Jänner 2018 angepasst. In den letzten beiden Jahren gab es nebenher noch einen einmaligen Bonus für alle Bezieher von Familienbeihilfen. Die Regierung hat aktuell leider keine Anpassung der Zahlungen für 2022 verkündet, sodass mit einer Steigerung leider nicht zu rechnen ist.

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