Die Kinderbeihilfe, die auch als Kindergeld oder Familienbeihilfe bezeichnet wird, ist eine staatliche Leistung. Sie soll Familien in finanzieller Hinsicht unterstützen. Sie wird monatlich ausgezahlt.
Wie hoch ist die Kinderbeihilfe 2020 in Österreich?
- Die Höhe der Kinderbeihilfe richtet sich zum einen danach, wie alt das Kind ist, für das die Kinderbeihilfe beantragt wird. Ab der Geburt wird für jedes Kind ein Betrag in Höhe von 114,00 € gezahlt.
- Ab einem Altern von drei Jahren erhöht sich der Betrag auf 121,90 €. Mit einem Alter von zehn Jahren erhöht sich der Betrag erneut auf 141,50 €. Die letzte Erhöhung erfolgt ab einem Alter von 19 Jahren auf 165,10 €.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Kinderbeihilfe beeinflusst ist die Frage, wie viele Kinder im Haushalt leben. Für das zweite und jedes weitere Kind wird die Kinderbeihilfe um einen Zuschlag erhöht.

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Der Zuschlag wird bei mehreren Kindern für jedes Kind gezahlt. Der Zuschlag ist wie folgt gestaffelt:
- für 2 Kinder beträgt der Zuschlag 7,10 Euro
- für 3 Kinder beträgt der Zuschlag 17,40 Euro
- für 4 Kinder beträgt der Zuschlag 26,50 Euro
- für 5 Kinder beträgt der Zuschlag 32,00 Euro
- für 6 Kinder beträgt der Zuschlag 35,70 Euro
- für 7 und mehr Kinder beträgt der Zuschlag 52,00 Euro
Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren erhalten eine weitere zusätzliche Zahlung von jährlich 100,00 €, die jeweils im September ausgezahlt wird.
Die Kinderbeihilfe ist seit 2018 unverändert hoch.
Wer kann die Kinderbeihilfe erhalten?
Die Kinderbeihilfe wird für minderjährige, also Kinder bis zum Altern von 18 Jahren gezahlt. Die Zahlung kann bis zum 24. Geburtstag des Kindes verlängert werden, sofern das Kind eine Ausbildung absolviert. Für Kinder, die erheblich behindert sind oder den Zivildienst abgeleistet haben, kann die Zahlung auch bis zum 25. Geburtstag erfolgen.
Die Kinderbeihilfe wird unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens gezahlt. Sie kann für leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder oder auch Enkelkinder beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Antragsberechtigt ist immer der Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass das die Mutter ist. Sofern es doch der Vater ist, muss dies nachgewiesen werden. Leben die Eltern nicht zusammen, dann ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem das Kind überwiegend lebt. Ab einem Alter von 18 Jahren kann die Kinderbeihilfe auch direkt an das Kind gezahlt werden.
Wie wird die Kinderbeihilfe beantragt?
Der Antrag auf Auszahlung der Kinderbeihilfe kann bei dem Finanzamt gestellt werden, dass für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständig ist. Die Antragstellung ist kostenlos. Die Formulare werden vom Ministerium für Finanzen bereitgestellt. Sie können per Post oder auch elektronisch bei dem jeweiligen Finanzamt abgegeben werden.
Seit dem Jahr 2015 werden in Österreich alle Geburten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst. Dieses leitet die Daten entsprechend weiter und die Auszahlung der Kinderbeihilfe erfolgt automatisch.
Die entsprechende Finanzverwaltung wird dann entweder die Kinderbeihilfe auszahlen und ein Informationsschreiben schicken oder bei Unklarheiten die Eltern kontaktieren. So brauchen sich die Eltern um fast nichts mehr zu kümmern.
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