Familienbeihilfe erhalten alle Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, dabei spielt die Art der Beschäftigung und das eigene Einkommen keine Rolle. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei der haushaltsführende Elternteil, welcher auch zugunsten des anderen Elternteils darauf verzichten kann.
Unter Eltern versteht man nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Pflegeeltern, Großeltern, Adoptiveltern und Stiefeltern. Bis zur Volljährigkeit des Kindes erfolgt die Auszahlung auf das Konto des anspruchsberechtigten Elternteils.
Anspruch auf Familienbeihilfe – Kinderbeihilfe
Familienbeihilfe gibt es für alle Kinder, die noch nicht volljährig sind oder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, sofern das Kind nach der Volljährigkeit eine Berufsausbildung beginnt. Dabei richtet sich die Höhe des Anspruchs nach dem Alter des Kindes, eventuellem Geschwisteraufschlag oder vorhandene Behinderungen, dabei muss der Behinderungsgrad über 50 Prozent liegen.
Ein interessantes Element der Familienbeihilfe ist das Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro, welches für jedes Kind im alter zwischen 6 und 15 Jahren jeweils zum Schulstart im September zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, ohne etwas zusätzlich zu beantragen.
Antrag
Ein direkter Antrag auf Familienbeihilfe ist meist nicht nötig, denn bei der Geburt des Kindes prüft das zuständige Finanzamt selbstständig die Anspruchsberechtigung und meldet sich dann innerhalb weniger Wochen postalisch, ob man Familienbeihilfe beziehen darf und ob eventuell noch Unterlagen benötigt werden.
Natürlich kann man die Familienbeihilfe auch sparen!
Bild: @StudioRomantic via Twenty20
Wenn man doch keinen Brief vom Finanzamt bekommt oder man erst später mit seinen Kindern nach Österreich gezogen ist, kann man online oder mithilfe eines schriftlichen Formulars beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt Familienbeihilfe beantragen, auch ist dies rückwirkend für bis zu 5 Jahre möglich.
Alle Unterlagen, die man dafür benötigt, sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Meldezettel vom Kind sowie des Antragstellers.
In einigen Ausnahmefällen werden zudem auch noch zusätzliche Unterlagen benötigt, wie der Berufsausbildungsvertrag, wenn das Kind bereits volljährig ist, andernfalls eventuelle Studienerfolgs- oder Verzögerungsnachweise.
Bei einem Zivil- oder Präsenzdienst gilt es entsprechende Nachweise vorzulegen und auch bei einem aufrechten Doktortitel muss man seine Promotionsurkunde vorzeigen.
Ausländische Staatsbürger benötigen einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich sowie vorhandene Staatsbürgernachweise.
Um nichts bei der Antragstellung zu übersehen oder zu vergessen, kann man sich gerne vorher telefonisch bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt melden, diese verraten einem dann schon vorher, was genau alles benötigt wird.
Vorteile der Familienbeihilfe in Österreich
- Anspruch gilt ab Geburt des Kindes
- bessere finanzielle Lage für Familien
- unabhängig vom eigenen Einkommen
- Familienbeihilfe soll zu mehr Geburten anregen
- mehr berufliche Möglichkeiten durch Teilzeitbeschäftigung
- Sicherung des Lebensstandards durch fixen monatlichen Bezug
- Kind hat Eigenanspruch bei nicht Zahlung von Unterhalt der Eltern
- auch Pflegeeltern, Großeltern, Adoptiveltern und Stiefeltern haben Anspruch
Nachteile
- reichliche Formalitäten
- großer bürokratischer Aufwand
- hoher Kostenfaktor für den Staat
- keine Zahlung während Ausbildungs- oder Zivildienst
- Ausnahmeregelungen für Studenten und Erwerbstätige zu kompliziert
- bei Unterhalt für das Kind durch ehemaligen Ehepartner entfällt die Zahlung
- bei abgeschlossener Ausbildung und Arbeitslosigkeit wird nicht mehr gezahlt
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