So genannte geringfügige Beschäftigungen sind in Österreich sowie in Deutschland und auch in vielen anderen europäischen Ländern mehr als zu empfehlen.
Fakt ist, dass 2020 sehr viele Menschen sich dazu entscheiden z.B. etwas nebenher in Form einer geringfügigen Beschäftigung zu verdienen, oder aber auch nur eine geringfügige Beschäftigung auszuüben, weil gleichzeitig ein Kind betreut werden muss, oder eine andere Aufgabe im Leben wartet.
- Info: Die voraussichtliche Geringfügigkeitsgrenze 2020 in Österreich. liegt bei € 460,66 pro Monat.
Ebenso sind es viele Studenten sowie Schüler, die durch eine geringfügige Beschäftigung dazu beitragen, dass ihr Taschengeld etwas aufgebessert wird und somit Geld verdient werden kann, um sich den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Auch wer z.B. nach einer Schwangerschaft wieder langsam mit dem Beruf starten möchte, kann dies ohne Probleme über einen Mini Job, bzw. über eine solche geringfügige Beschäftigung tun.
Fakt ist, dass viele Mütter die geringfügige Beschäftigung auch gerne nutzen, um auf der Arbeit am Ball zu bleiben und entsprechend später einen einfacheren Einstieg in den Job zu haben. Grundsätzlich gibt es viele Arbeitgeber, die auch Stellen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung anbieten, wobei anzumerken ist, dass es auch hier gewisse Regulatorien gibt, die zu beachten sind.
Was bedeutet geringfügige Beschäftigung in Österreich – in welchen Branchen gibt es Stellen?
Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gibt es einige Berufe, die in Österreich wahrgenommen werden können. Grundsätzlich fallen sehr viele Jobs im Bereich der einfachen Arbeit unter die Betitelung „geringfügige“ Jobs. So ist es zum Beispiel möglich, dass Jobs im Bereich Einzelhandel sowie als auch im Bereich Putzkräfte und Reinigungskräfte in diesen Bereich fallen. Auch in der Gastronomie gibt es zahlreiche Berufe, die im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Österreich angesiedelt werden. Wer sich im Netz umschaut wird feststellen, dass die Jobs in der Regel mit rund 400 € im Monat vergütet werden, allerdings auch nur sehr wenige Stunden im Monat geleistet werden müssen.
Grundsätzlich entspricht das Bruttoentgelt in der Regel auch der Summe, die Netto gezahlt wird, was daran liegt, dass weder Lohnsteuer noch Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Im Monat werden 2016 genau 415,72 Euro im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht. Das bedeutet, dass ohne Probleme bis zu dieser Grenze gejobbt werden kann. Auch an den Universitäten gibt es einige Jobs, bei denen die Grenze der geringfügigen Beschäftigung zu beachten ist, bzw. entsprechende Stellen als Hilfswissenschaftler sind in jedem Fall gut geeignet, um in Österreich Geld zu verdienen und nebenbei zum Studium etwas zu verdienen.
Was passiert, wenn ich über die Einkommensgrenzen der geringfügigen Beschäftigung komme?
Fakt ist, dass es natürlich der Fall sein kann, dass das Einkommen über den Grenzen der geringfügigen Beschäftigungen liegt. Dann kommt es automatisch dazu, dass ein Arbeitnehmer, bzw. eine Arbeitnehmerin sozialversicherungsfällig wird und entsprechende Beiträge in den Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Es sollte daher vorher geprüft werden, wie hoch das Einkommen ist und was verdient werden kann.
Natürlich kann es auch der Fall sein, dass der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer abführt und somit entsprechend Abschläge beim monatlichen Gehalt hingenommen werden müssen. Sollte der Gesamtlohn im Jahr 2017 jedoch unter der Grenze von 11.000 Euro liegen bedeutet dies gleichzeitig, dass keine Steuer gezahlt werden muss und die Steuer im Rahmen einer Steuererklärung am Ende des Jahres zurückerstattet werden kann. Dies ist in jedem Fall sehr praktisch und zu empfehlen. Gerade über das Internet lohnt es sich, zu recherchieren und darauf zu achten, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann und wie die Einkommenssteuer gerade durch kleine Minijobs vermieden werden kann.
Gibt es bei einer geringfügigen Beschäftigung Weihnachtsgeld?
Wer mit einer geringfügigen Beschäftigung arbeitet, kann durchaus einen Anspruch auf Urlaubsgeld, oder aber auch auf Weihnachtsgeld erhalten. Das ist aber davon abhängig, um welchen Job es sich handelt und wie dieser grundsätzlich eingestuft und vergütet wird. Im Internet gibt es auch sehr viele Informationen zu Jobs, bei denen kein Urlaubsgeld, bzw. kein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Wer sich im Internet umschaut wird bald feststellen, dass die entsprechenden Jobs in den meisten Fällen keinen Zuschuss oder Bonus bezahlen.
Sozialversicherungen für geringfügige Beschäftigungen 2020
Wer in Österreich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und diese offiziell anmeldet (gesetzlich verpflichtet!) der hat auch den Vorteil, dass er unfallversichert ist. Grundsätzlich muss die Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse erfolgen. Es ist dabei wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die Anmeldung auch wirklich erfolgt, da es sonst im Notfall Probleme geben kann. Im Jahr 2016 lag der Beitrag für die freiwillige Versicherung geringfügig Beschäftigter bei gerade einmal 58,68 Euro im Monat.
Sollte die Grenze von € 425,70 (voraussichtliche Geringfüfigkeitsgrenze 2017) überschritten werden bedeutet dies gleichzeitig, dass die Pflichtversicherung vorliegt und entsprechende Beiträge gezahlt werden müssen. Gleichzeitig führt dies natürlich auch dazu, dass entsprechende Rechte vorhanden sind und auch ein Anspruch auf die Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, bzw. der Pensionsversicherung sowie der Unfallversicherung bestehen. Fakt ist, dass es im Netz sehr viele Informationen zu diesen Themen gibt und natürlich bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht sehr viel in die Rentenkasse gezahlt wird.
Geringfügige Beschäftigung 2020 in Österreich neben dem Hauptjob
Sehr viele Menschen führen in Österreich eine geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptjob, bzw. neben einem Vollzeitjob aus. Dabei ist anzumerken, dass auch hier entsprechende Leistungen im Bereich der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung und der Unfallversicherung vorhanden sind und Beiträge gezahlt werden müssen.
Zahlreiche Menschen üben neben dem Hauptjob in Österreich noch eine geringfügige Beschäftigung aus. Das liegt zum Teil daran, dass das Gehalt im Hauptjob nicht hoch genug ist, um davon eine Familie zu ernähren, oder aber auch daran, dass unter dem Strich betrachtet die geringfügige Beschäftigung genutzt wird, um zum Beispiel das Gehalt zu verbessert, oder sich gewisse Extras im Leben zu gönnen. Es ist gar nicht so leicht, eine entsprechende Beschäftigung zu finden und sich darüber zu informieren, wie diese mit dem Vollzeitjob koordiniert werden kann.
Geringfügige Beschäftigung muss Arbeitgeber im Vollzeitjob gemeldet werden
Wer neben der Vollzeit Stelle noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben möchte und einem weiteren Job nachgehen mag, der sollte in jedem Fall mit seinem Arbeitgeber sprechen und sich dieses genehmigen lassen. In der Regel interessiert den Arbeitgeber vor allem, ob die geringfügige Beschäftigung mit dem Hauptjob korreliert und zum Beispiel entsprechende Interessenskonflikte bestehen. Auch ist anzumerken, dass es durchaus der Fall sein kann, dass die geringfügige Beschäftigung die Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinflusst. Dies sollte natürlich nicht der Fall sein und wird natürlich auch nicht so gerne im Hauptjob gesehen. Im Internet gibt es auch hier zahlreiche Tipps und sicherlich ist es hilfreich, schriftlich durch den Arbeitgeber eine Genehmigung zu erhalten, wenn eine entsprechende geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.
Wie finde ich eine geringfügige Beschäftigung in Österreich?
Entsprechende Jobs im Bereich der geringfügigen Beschäftigung lassen sich ohne Probleme in Österreich über das Internet findet. Auch durch Anzeigen und Inserate in der Zeitung sowie zum Beispiel über Aushänge an der Universität ist es möglich, Informationen zu geringfügigen Beschäftigungen zu erhalten und entsprechende Jobs anzunehmen. Fakt ist, dass die Auswahl der Jobs recht gut ist, allerdings diese auch zu den eigenen Vorstellungen passen sollte und zeitlich machbar sein sollte. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass geringfügige Beschäftigungen oftmals in ähnlichen Bereichen ausgeübt werden und ohne Probleme über das Internet gefunden werden können. Auch in Geschäften in unmittelbarer Nähe zum eigenen Wohnort ist es möglich nach einer entsprechenden Stelle zu fragen.
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