Ökosoziale Steuerreform entlastet Geringverdiener, Bauern, Selbstständige, Familien und fördert den globalen Klimaschutz…
Von der österreichischen Steuerreform 2020, die von ÖVP und Grünen getragen ist, profitieren in erster Linie Selbstständige sowie Geringverdiener. Zusätzlich bilden Maßnahmen zur Minderung von Lohn- und Einkommenssteuer, die ab dem Kalenderjahr 2021 in Kraft treten sollen, das Herzstück der Steuerreform 2020 unter der aktuellen schwarz- grünen Regierungskoalition. Gleichzeitig sind an das Reform- Paket eine Erhöhung des Familienbonus, eine Minderung der Körperschaftssteuer für Unternehmen, eine Steigerung des Kindermindestbetrages und das Aufrechterhalten des Spitzensteuersatzes für Spitzenverdiener gekoppelt.
- Prägend ist zudem die Ökologisierung des österreichischen Steuersystems, die ab dem Jahr 2021 zielgerichtet in Kraft treten und die grüne Handschrift der Regierungsparteien personifizieren soll.
- Ein Zeitplan formuliert wann die jeweiligen Maßnahmen tatsächlich in Kraft treten. Erste Maßnahmen greifen ab dem 1.1. 2021. 2022 und 2023 treten gestaffelt zusätzlich weitere Konzepte in Kraft.
Schwarz- grüne Regierung arbeitet mit Hochdruck an innovativen Maßnahmen zur nachhaltigen Ökologisierung
Eine “ Task Force“ unter der Leitung von Finanzminister Blümel und Umweltministerin Gewessler erarbeitet derzeit weiterführende Maßnahmen, die die Ökologisierung vorantreiben sollen. Eine Präsentation diesbezüglicher Konzepte erfolgt im Sommer.
Ein straffer Budgetvollzug, eine Kostenreduktion bei den Ministerien dank Digitalisierung und das anhaltende Wirtschaftswachstum in der Alpenrepublik Österreich dienen zur Gegenfinanzierung der Reformpläne.
Welche Änderungen birgt die Steuerreform 2020?
- Gestaffelte Minderung der Einkommens- und Lohnsteuersätze
- Steigerung des Familienbonus
- Reduktion der Körperschaftssteuer für Unternehmen
- Erhöhung des Kindermindestbetrages
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes
- Harmonisierung der Flugticketabgabe auf 12 € je Ticket
- Maßnahmen zur Eindämmung des “ Tanktourismus“
- Anreize für die Nutzung von CO2- neutralen Dienstwägen und Diensträdern
- Maßnahmen zur Eingrenzung des ausländischen LKW- Schwerverkehrs
- Modifikation der Pendlerpauschale
- Maßnahmen zur Bepreisung klimaschädlicher, CO2- lastiger Emissionen ab dem Kalenderjahr 2022
- Ökosoziale Änderungen der LKW- Maut
- Ökologisierung NOVA
- Zielgerichteter Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs
- Einführung eines einheitlichen “ Österreichtickets“
- Etablierung einer österreichweiten Buchungsplattform für Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr
- Minderung der Energieabgabe für Bahnstrom
- Milliarden für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrsnetzes im ländlichen Raum sowie in Ballungszentren
- Maßnahmen zum Schließen von Steuerschlupflöchern
- Ab 2022 Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 25 auf 23 %; 2023 Minderung auf 21 %
Welche Änderungen erfolgen bezüglich der Lohn- und Einkommenssteuer?
Während im Kalenderjahr 2021 der Lohn- und Einkommenssteuersatz für Einkommensgruppen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen zwischen 11001 und 18000 € von aktuell 25 % auf eine Besteuerung in Höhe von 20 % sinkt, markiert das Jahr 2022 die Einführung relevanter Veränderungen für Personen, deren jährliches Einkommen den Richtwert von maximal 18000 € übersteigt. Parallel dazu steigt der Familienbonus im Jahr 2022 auf 1750 € an.
- Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen zwischen jeweils 18001 und 31000 € liegt, profitieren von der Steuerreform ab dem Jahr 2022 mit einer Steuerersparnis von jeweils 5 %- Punkten. Das Einkommen dieser Personengruppe wird demnach ab 2022 mit 30 %, anstatt wie aktuell mit 35 % besteuert.
- Einkommensgruppen, deren Jahreseinkommen sich zwischen 31001 und 60000 € bewegt, müssen ab 2020 mit einer Besteuerung von 40 % rechnen. Dies bedeutet in Relation zur derzeitigen Besteuerung eine verhältnismäßige Steuerminderung der Lohn – und Einkommenssteuer um jeweils 2 %- Punkte.
Personen deren jährliches Einkommen oberhalb von 60001 € liegt, profitieren von den Reformmaßnahmen nicht. Die bisherige Besteuerung für Besser- und Spitzenverdiener bleibt demzufolge langfristig bestehen.
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