Die Unfallversicherung ist eine besondere Versicherung, die so zusammengestellt werden kann, wie sie vom Kunden benötigt wird. In der Praxis ist es daher möglich, sich gegen jene Risiken und Unfälle abzusichern, die auf einen selbst zutreffen können.
Zahlreiche Versicherungen im Bereich der Unfallversicherung verfügen über einen Basisschutz und darüber hinaus um so genannte zusätzliche Leistungen. Die Vielzahl der Leistungen zeigt, dass bei der Unfallversicherung sehr viele Unterschiede vorhanden sind. Zu beachten ist, dass es je nach persönlicher Gesundheit einige Leistungen gibt, die durchaus sinnvoll sind und andere, die nur unnötig Geld kosten.
Wie finde ich eine passende Unfallversicherung?
In Österreich findet der Vergleich von Versicherungen in der Regel überwiegend über das Internet statt. Das liegt unter anderem daran, dass die Konditionen vieler Versicherungen online besonders leicht verglichen werden können. In der Praxis ist zu erwähnen, dass ein Versicherungsvergleich mittels eines Vergleichsrechners über das Internet nur wenige Minuten dauert.
Oftmals sind es gleich mehrere Versicherungen, deren Angebote unter die Lupe genommen werden können. Zu erwähnen ist dabei, dass die Kosten der Unfallversicherung in der Regel davon abhängig sind, welche Leistungen angeboten werden. Dies sollte bei einem Vergleich in jedem Fall berücksichtigt werden. Es gibt Versicherungen, die umfangreicher sind und Versicherungen, die weniger umfangreich sind.
Um einen möglichst exakten Vergleich der Versicherungen zu erhalten ist es sinnvoll, dass diese wirklich mit vergleichbaren Leistungen bzw. Leistungsmerkmalen berechnet werden. Es ist denkbar, dass mit großen Unterschieden in diesem Bereich gerechnet werden kann.
Grundsätzlich wird bei der Wahl der Leistungen für die Unfallversicherung zwischen drei verschiedenen Arten von Leistungen differenziert. Es gibt so genannte notwendige Leistungen, so genannte bedingt notwendige Leistungen und natürlich auch optionale Leistungen, die abgeschlossen werden können, wenn eine solche Versicherung benötigt wird.
Bei den notwendigen Leistungen handelt es sich um die Basisleistungen der Versicherung, die in jedem Fall notwendig sind und die auch abgeschlossen werden sollte. Oftmals haben die Versicherer eine genaue Auflistung dieser Leistungen und in der Regel sind die Leistungen auch miteinander vergleichbar.
Darüber hinaus gibt es bedingt notwendige Leistungen. Diese sind je nach persönlicher Voraussetzung und Lebenssituation erforderlich, oder auch nicht. Dabei sollten nur Leistungen abgeschlossen werden, die wirklich entsprechend die Risiken abdecken die für einen selbst relevant werden können.
Ebenso werden optionale Leistungen angeboten, die nicht zu den Basisleistungen zählen, aber je nach persönlichem Wunsch sinnvoll erscheinen können. Wie groß das Risiko ist, dass jemand in eine Situation gerät, in denen er diese Leistungen braucht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
In der Praxis ist es durchaus denkbar, dass so genannte optionale Leistungen wahrgenommen werden, aber sie sind nicht für alle Kunden verpflichtend. Hier muss konkret der Leistungsumfang gegenüber dem Kosten in Relation gestellt werden. Wer beim Versicherungsvergleich Geld sparen möchte, sollte sich auf die Basisleistungen sowie die entsprechend notwendigen zusätzlichen Leistungen gemäß der persönlichen Lebenssituation setzen und diese entsprechend bei allen Versicherern im Vergleich abrufen.
Welche Leistungen zählen bei der Unfallversicherung zu den unbedingt notwendigen Leistungen?
Im Rahmen der Unfallversicherung gibt es einige Leistungen, die zu den unbedingt notwendigen Leistungen zählen. Hierzu zählt in jedem Fall die Absicherung der Invalidität, falls dieser Fall eintreffen sollte. In der Regel gibt es dann eine Versicherungssumme, die im Schadensfall ausgezahlt wird.
Wichtig ist, dass im Vorfeld berücksichtigt werden muss, wie hoch die Versicherungssumme ist, die durch die Unfallversicherung gezahlt wird. In der Praxis ist es denkbar, dass entsprechend viel gezahlt wird, wenn die Summe hoch genug ist. Beim Vergleich sollte immer darauf geachtet werden, wie hoch die Invalidität sein muss, damit eine bestimmte Summe gezahlt wird. Grundsätzlich sollte im Vergleich darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme möglichst gleich hoch ist.
Kosmetische Operationen nach einem Unfall sind wichtig und müssen durch die Versicherung gedeckt werden.
Eine weitere Leistung, die von einer Unfallversicherung eingeholt werden sollte ist die Leistung auf eine kosmetische Operation. So genannte kosmetische Operationen werden in der Regel nicht durch die Krankenkasse getragen, bzw. von der regulären Krankenversicherung übernommen. Gerade nach schwerwiegenden Unfällen kann es schnell dazu kommen, dass entsprechende Operationen fällig werden. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass diese in jedem Fall auch bezahlt werden.
So genannte kosmetische Operationen zählen zu den Leistungsmerkmalen der Unfallversicherungen in Deutschland. Anzumerken ist, dass es viele Operationen gibt, die im Rahmen einer kosmetischen Operation deutlich schöner verlaufen, bzw. bei denen das Ergebnis besser verläuft. Im Rahmen der kosmetischen Operation ist das Ziel, dass die Spuren des Unfalls, bzw. der Verletzung so gut wie möglich beseitigt werden.
Oftmals ist es hier notwendig, dass mehrere Operationen aufeinander folgen, um das Ziel zu erreichen. In der Praxis ist es daher wichtig, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Es kann durchaus möglich sein, dass durch die vielen Folgeoperationen recht hohe Kosten auf einen zukommen können. Kosmetische Operationen können durchaus einige tausend Euro kosten, bis entsprechende Ergebnisse erzielt werden und sich die optischen Merkmale deutlich verbessert haben.
Tipp: Neben der Unfallversicherung sollte man auch das Thema „Absicherung bei einem Arbeitsunfall“ beachten. Details dazu gibt es auf https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Unfallversicherung.html zum Nachlesen!
Kosten für Kuren und Reha Maßnahmen
Ebenfalls wichtig ist es, dass Kosten für eine nach einem Unfall erforderliche Kur oder Rehe durch die Unfallversicherung übernommen werden. Hierbei ist es möglich, dass weitaus mehr geleistet wird, als es z.B. bei einer normalen Krankenversicherung der Fall ist.
Die Leistungen, die durch die Unfallversicherung übernommen werden, sind sehr unterschiedlich und sollten im Vorfeld natürlich genau definiert werden. Es ist denkbar, dass zum Beispiel auch Privatkliniken genutzt werden können, um sich nach einem Unfall wieder zu erholen und entsprechend an sich zu arbeiten.
Die Unfallversicherung zahlt im Schadensfall einen Fixbetrag, der im Vorfeld definiert wurde. Wo die entsprechende Kur oder Reha absolviert wird, muss jeder Patient, bzw. jede Patientin für sich selbst entscheiden.
Bergungskosten sowie Rückholkosten nach Unfällen
Zu den so genannten Basisleistungen vieler Versicherungen zählt auch, dass so genannte Bergungskosten oder Rückholkosten übernommen werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Unfall nicht in einem Bereich passiert, in dem man problemlos abgeholt und versorgt werden kann. Wer auf dem Wasser, oder aber auch z.B. beim Ski Fahren oder in den Bergen verunglückt kommt schnell in die Situation, dass er z.B. mit einem Helikopter gerettet werden muss.
In der Praxis sind die Kosten für solche Bergungen sehr hoch. Es gibt verschiedene Versicherungen, die hier helfen können, oder einen Teil der Kosten abdecken. In der Praxis ist die Unfallversicherung in jedem Fall zu empfehlen, wenn es darum geht, dass die Bergungskosten und auch die Rückholkosten gedeckt werden. Es gibt jede Menge an Möglichkeiten, wie die entsprechenden Kosten steigen können und da ist es auf jeden Fall gut, dass die Versicherung diese abdeckt.
Wenn es darum geht, dass ein Hubschrauber zum Einsatz kommt, um den Versicherungsnehmer aus einer Situation zu befreien, kann der Einsatz schnell deutlich über tausend Euro kosten und da ist es praktisch, wenn er durch die Versicherung abdeckt wird.
Welche Leistungen können als bedingt notwendige Leistungen deklariert werden?
Im Bereich der bedingt notwendigen Leistungen gibt es ebenfalls sehr große Unterscheide. Anzumerken ist, dass zum Beispiel die Unfallrente sowie als auch das Unfallgeld, bzw. das Spitalgeld dazu zählen.
Bei der Unfallrente geht es darum, dass entsprechend neben der einmaligen Zahlung, die man erhält, wenn ein Fall von Invalidität vorliegt, auch noch eine monatliche Rente erzählt. In der Praxis wird diese Rente bis an das Ende des Lebens gezahlt. Sie soll dafür sorgen, dass entsprechend der Verlust des Einkommens nach einem Unfall gedeckt wird.
Zu beachten ist, dass es bei der Unfallrente ein Mindestmaß von 50% an Invalidität erreicht werden muss, damit es zu einer dauerhaften Rentenzahlung kommen kann.
Das so genannte Unfallgeld ist eine Leistung, die für jeden Tag gezahlt wird, den man z.B. im Spital verbringt und nicht berufsfähig ist. In der Praxis ist diese Absicherung vor allem für Selbstständige praktisch. Wer über seinen Arbeitnehmer entsprechend versichert ist, bzw. eine Krankenversicherung hat, verfügt auch über eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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