Kredite prägen unser Leben. Ob es nun der Kauf des neuen Autos ist, die Anschaffung einer Küche oder aber einfach die Erfüllung eigener Träume – entsprechende Darlehen werden jährlich in gewaltigen Summen vergeben. Österreich ist dabei keine Ausnahme, denn das Kreditaufkommen steigt immer weiter an.
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Besonders das Internet hat diesen Boom hervorgerufen, denn durch Online-Anträge wurde es für viele Menschen viel leichter, in den Genuss entsprechender Kreditsummen zu kommen. Doch wie wird ein Online-Kredit eigentlich aufgenommen? Was muss der Kreditsuchende tun, um das Geld zu erhalten, und welche Schritte sind dabei zu beachten? Hier sollen auf diese Fragen die passenden Antworten gegeben werden.
Das Formular ausfüllen
Jedes Kreditgeschäft beginnt mit einem Formular. Dieses muss vom Kunden ausgefüllt werden, damit der Kredit bewilligt und an ihn ausgezahlt werden kann. Zumeist handelt es sich dabei um Standardformulare, die alle in etwa den gleichen Inhalt haben, wenngleich sie sich vom Aufbau doch ein wenig unterscheiden.
An erster Stelle steht dabei die Festlegung der Kreditsumme. Diese muss vom Nutzer im Vorfeld ausgewählt werden, wobei ihm auch gleich die Laufzeit und die Höhe der Raten offeriert werden. Sobald dieser Punkt – der oftmals noch durch einige Zusatzoptionen versehen ist – abgeschlossen wurde, beginnt der eigentliche Antrag.
In diesem müssen an erster Stelle persönliche Daten wie der Name und die aktuelle Adresse sowie das Geburtsdatum eingetragen werden. Sehr wichtig ist hier meistens die Ausweisnummer, denn diese wird zur späteren Verifizierung und auch zur Abfrage bei der KSV benötigt.
Im nächsten Schritt folgen dann in der Regel die finanziellen Daten des Nutzers. Hier geht es um das Beschäftigungsverhältnis, das Einkommen und die anliegenden Ausgaben, die vom Kreditsuchenden getilgt werden müssen. Alle diese Angaben sind erforderlich, damit die Bank errechnen kann, ob der Kunde sich diesen Kredit auch wirklich leisten kann. Selbstverständlich müssen hierzu in einem späteren Schritt auch die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.
Sind alle Felder ausgefüllt, erfolgt in der Regel noch die Abfrage zusätzlicher Informationen. Zudem muss der Kunde die AGB und die entsprechenden Bedingungen zum Fernabsatz akzeptieren, bevor der Antrag an die Bank übermittelt werden kann.
Die Prüfung der Bonität
An nächster Stelle folgt dann der Abschnitt, der für viele das Ende bedeuten kann oder aber auch mit einem freudigen Lächeln verbunden ist. Die Daten werden direkt online bei der KSV geprüft. Hierzu übermittelt der Bankserver die gemachten Angaben an die Systeme der KSV. Diese werten diese aus und senden die vorhanden Einträge zurück. Alle Banksysteme arbeiten dabei nach dem Prinzip Go oder No go. In den Systemen sind enge Intervalle festgelegt, in die bestimmte Werte fallen dürfen. Sollte sich die KSV-Auskunft als zu schlecht erweisen und somit außerhalb der Parameter liegen, wird vom System nach dem Ampelprinzip Rot zurückgegeben. In diesem Fall wird der Vorgang der Beantragung abgebrochen und der Kredit kann nicht bezogen werden. In den meisten anderen Fällen wird dann Grün angezeigt, was bedeutet, dass die Systeme die Bearbeitung fortsetzen. Gelb ist ein Faktor, der nur selten zum Tragen kommt. Hierbei kann das System keine genauen Einschätzungen geben, sodass die Prüfung zu einem Mitarbeiter verwiesen wird. Dieser muss dann die Entscheidung treffen, ob der Kredit zu den jeweiligen Konditionen vergeben werden kann oder nicht.
Einreichung von Unterlagen
In der Regel wird heute mit jedem erfolgreichen Antrag gleich ein Account für den User auf den Servern der Bank erstellt. Der Kunde erhält seiner Zugangsdaten gewöhnlich per Mail oder kann diese bereits beim Antragsprozess selbst festlegen. In diesem Account werden nun alle anderen Formalität geregelt. So können hier die entsprechenden Unterlagen hochgeladen werden, die für eine Prüfung der Anfrage unerlässlich sind. Dabei muss vor allem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorliegen, der in Kopie auf die Bankserver hochgeladen wird. Zudem darf auch ein Arbeitsvertrag nicht fehlen, welcher dann mit Kontoauszügen über den Geldeingang untermauert wird. Letztlich muss es in vielen Fällen auch noch eine Haushaltsrechnung sein, aus welcher der Name und die Adresse ersichtlich sind.
Für Selbstständige gilt hier ein anderer Turnus. So müssen diese eine Kopie des letzten Steuerbescheides sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate einreichen. Zudem darf eine gültige und vor allem aktuelle Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht fehlen. Diese sollte im Idealfall von einem Steuerbüro ausgefertigt worden sein. Auch für Selbstständige gilt, dass sie eine Kopie des Ausweises oder des Reisepasses und eine Haushaltrechnung bereithalten müssen. Die Unterlagen werden dann von einem Mitarbeiter der Bank geprüft. Wird deren Korrektheit bestätigt, ist dieser Schritt der Kreditaufnahme ebenfalls abgeschlossen.
Identifizierung im Netz oder per Post
Die Identifizierung der Kreditsuchenden ist gesetzlich verpflichtend. Hier kann der Kunde zwei Optionen wählen, um diesen Vorgang abzuschließen. Seit Jahrzehnten wird zu diesem Zweck der Identbrief angeboten. Mit dem zum Ausdruck bereitstehenden Formular begibt sich der Kreditsuchende zu einer Filiale der Österreichischen Post und lässt sich dort mit seinem Ausweis identifizieren. Ist dies geschehen, wird der Brief mit den Angaben an die Bank übersandt, was aber einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Die andere Methode, die heute immer verbreiteter wird, besteht darin, eine direkte Identifizierung über das Internet vornehmen zu lassen. Der aktuell am häufigsten verwendet Weg besteht dabei darin, dass ein Videochat etabliert wird. Ein Mitarbeiter der Bank oder eines Drittunternehmens prüft dabei durch Vorlage des Ausweises, ob der User der ist, für den er sich ausgibt. Ist die Identifizierung auf diesem Wege erfolgt, wird ein digitales Zertifikat erstellt. Dieses dient dann auch als Unterschrift unter den Kreditvertrag, sodass dieser unmittelbar seine Wirksamkeit erhält.
Es soll nicht verschwiegen werden, dass es auch noch andere Systeme zur Identifizierung gibt, bei welchen zum Beispiel nur der Ausweis oder Reisepass fotografiert wird. Dieser wird dann von automatischen Systemen geprüft, wobei am Ende ebenfalls die Erstellung eines Zertifikates steht.
Der Abschluss des Verfahrens
Für den Kunden ist mit der Identifizierung der Prozess abgeschlossen. Von nun an bleibt ihm nur, auf die Entscheidung der Bank zu warten, denn obgleich die Systeme bereits nach der Prüfung der Bonität die Vergabe des Kredites zugesagt haben, liegt die letztendliche Entscheidung immer noch in den Händen von Menschen. Je nach Art des Kredites kann es hier wenige Minuten bis hin zu mehreren Tagen dauern, bis eine Antwort erwartet werden kann. Diese wird dem Kunden in der Regel per Mail zugestellt.
In dieser Mail wird ihm nicht nur die erfolgreiche Aufnahme des Kredites bestätigt, sondern auch gleich der Termin der Auszahlung sowie die Zusendung des Kreditvertrages angekündigt. Der Kreditvertrag ist eines der wenigen Dokumente, die aus rechtlichen gründen immer noch schriftlich verschickt werden müssen. Allerdings kann der Eingang des Geldes auf dem Konto schon weit vor dem eigentlichen Eintreffen der Unterlagen liegen. Mit der erfolgten Auszahlung ist der Antragsprozess beendet und der Kreditvertrag zustande gekommen.
Gleicher Ablauf auch bei Kreditvermittlern
Den gleichen Ablauf können Kunden auch bei fast allen Kreditvermittlern finden, denn die Antragsformulare folgen im Grunde einem gesetzlichen Kanon, denn das aktuelle Recht gibt vor, welche Angaben erfragt werden müssen und welche nicht. Lediglich die Abfolge der Schritte kann sich unterscheiden, sodass die Fragebögen auch bei Kreditvermittlern in etwas vertraut sein sollten.
Eine der wenigen Ausnahmen stellt hier der Schweizer Kredit dar. Da dieser in der Regel ohne einen Nachweis der Bonität vergeben wird, wir hier in den meisten Fällen keine Abfrage der KSV durchgeführt, wobei dann wesentliche Angaben nicht gemacht werden müssen. Auch bei einem Dispo ist dies in der Regel der Fall, wenngleich hier aber das monatliche Einkommen als Nachweis für die Zahlungskraft genutzt wird. Somit ist bei einem Dispo noch nicht einmal ein gesonderter Antrag von Nöten, da er bei vielen Girokonten gleich mit vergeben wird.
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