Die Steuernummer ist für die meisten Menschen von großer Bedeutung und wird einem vom Finanzamt zugeteilt. Jede Person natürlicher oder juristischer Art, die verpflichtet ist, in Österreich Steuern zu zahlen erhält in der Regel eine Steuernummer.
Unter der Steuernummer ist die Person beim Finanzamt registriert und alle Zahlungen, die steuerlich relevant sind, werden automatisch mit der Steuernummer verknüpft. Auf der Steuererklärung ist die Steuernummer ebenfalls jedes Jahr anzugeben, so dass beim Finanzamt alles korrekt zugeordnet werden kann.
Wer bekommt eine Steuernummer vom Finanzamt?
Im Bereich der natürlichen Personen bekommt jeder eine Steuernummer, der steuerpflichtig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand Privatperson, bzw. Angestellter ist, oder zum Beispiel ein eigenes Gewerbe betreibt. Wer freiberuflich oder schriftstellerisch Tätig ist, hat ebenfalls eine eigene Steuernummer, unter welcher alle steuerlich relevanten Daten gelistet werden.
Im Bereich der juristischen Personen sind es vor allem Genossenschaften und Vereine, aber auch Betriebe aller Art, die steuerlich als eine juristische Person bezeichnet werden. Anzumerken ist, dass es unabhängig davon ist, wie groß der Betrieb ist, die Bezeichnung juristische Person ist davon abhängig, was für eine Art Betrieb es ist.
Vereinfachte Verwaltung in Österreich durch die zentrale Steuernummer
Die Steuernummer ist in Österreich in Instrument, um in der Verwaltung deutlich leichter vorgehen zu können. Aller Vorgänge einer Person sind einer bestimmten Steuernummer zugeordnet. Somit ist es möglich, dass zum Beispiel Zahlungen und Rechnungen oder Informationen aus der Steuererklärung direkt mit dem gleichen Steuerkonto verknüpft sind und genutzt werden können. Gerade bedingt dadurch, dass heutzutage nicht mehr alles in Akten gesammelt wird, sondern digital auf dem Computer im Steuersystem gespeichert wird, sind digitale Steuerakten mit einer Steuernummer sehr zu empfehlen.
Steuerhinterziehung wird eingedämmt
Die Steuernummer hat nicht nur in der einfacheren Verwaltung deutliche Vorteile, sondern auch im Bereich Transparenz. Bedingt dadurch, dass die Steuernummer fast immer beim Arbeitgeber angegeben werden muss kann dieser automatisch entsprechende Mitteilungen an das Finanzamt machen und es ist kaum noch möglich, einen Steuerbetrug in Österreich zu vollziehen. Grundsätzlich bedeutet dies, dass wenn jemand im System falsche Einträge macht, können die Daten sehr schnell mit den Daten des Arbeitgebers abgeglichen werden. Das neue Steuersystem in Österreich ist sehr gut aufgebaut und lässt sich sehr leicht nutzen. Mit Hilfe der Steuernummer können zahlreiche Informationen transferiert, gespeichert und sehr schnell abgerufen werden.
Wie erhalte ich eine Steuernummer in Österreich?
Wer in Österreich lebt und noch keine Steuernummer hat, kann diese kostenfrei beim Finanzamt beantragen. Welches Finanzamt für einen zuständig ist wird durch die eigene Wohnadresse festgelegt. Anzumerken ist, dass beim örtlichen Finanzamt die Steuernummer zum Teil online oder via Telefon beantragt werden kann. In der Regel ist es aber erforderlich, sich mit seinem gültigen Personalausweis beim Finanzamt vorzustellen und dabei die Steuernummer zu beantragen. Nachdem sich jemand beim Finanzamt in Österreich angemeldet hat kommt eigentlich alles Weitere per Post. Die Steuernummer wird vom Finanzamt festgelegt und der steuerpflichtigen Person mitgeteilt. Anzumerken ist, dass die Nummer aus zwei Teilen besteht. Mit 2 Stellen wird das Finanzamt festgelegt, mit 7 weiteren Stellen wird die Steuernummer individuell für eine Person festgelegt.
Wer beim Finanzamt erfasst ist, hat auch eine digitale Steuerakte, welche automatisch mit der Steuernummer verknüpft ist. Das bedeutet, dass zahlreiche Belege und Schriftstücke, die mit dem Finanzamt ausgetauscht wurden unter der Steuernummer gefunden werden können. Somit sind alle Informationen schnell auffindbar, wenn es darum geht, dass ein Vorgang durchgeführt wird.
Wer sich dazu entschließt ein Unternehmen beim Finanzamt anzumelden kann durch das Finanzamt nach der Registrierung besucht werden. Das liegt daran, dass sich das Finanzamt bei einer vor Ort Begehung besser darüber informieren kann, wie die Situation im Konzern aussieht.
Nutzerkonto beim Finanzamt – inklusive dem eigenen Abgabenkonto
Wer ein Konto beim Finanzamt hat, verfügt darüber hinaus auch über ein so genanntes Abgabenkonto, welches Automatisch mit erstellt wird. Fakt ist, dass das Konto für alle Zahlungsvorgänge beim Finanzamt genutzt wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Umsatzsteuer, aber auch die Körperschaftssteuer sowie die Einkommenssteuer und lohnabhängige Abgaben über dieses Konto abgewickelt werden. Im Finanzamt gibt es unter dem Abteilungsnamen „Abgabensicherung“ eine eigene Abteilung, die sich darum kümmert, dass die entsprechenden Abgaben geleistet werden.
Das Konto wird genutzt, um zum Beispiel Abgaben zu verbuchen. Gleichzeitig werden auch Gutschriften hier verbucht, was natürlich praktisch ist, da alles Mögliche hier vereint wird. Ein großer Vorteil des Kontos ist, dass es online eingesehen werden kann. Die Nutzer können im Netz abfragen (über Finanzonline) wie es um ihr Steuerkonto steht. So kann schnell eingesehen werden, ob zum Beispiel ein Guthaben vorhanden ist, dass ausgezahlt werden kann, oder aber ob zum Beispiel entsprechende Zahlungen zu leisten sind. Rückzahlungswünsche können ohne Probleme schriftlich oder aber auch elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.
Die Nutzer der Steuernummer erhalten bei Buchungen kostenfrei eine Buchungsmitteilung. Somit kann ohne Probleme eingesehen werden, wann Geld gebucht wird und wie der neue Kontostand aussieht. Fakt ist, dass somit immer eine Meldung erfolgt, wenn Geld gutgeschrieben wird, oder wenn Geld abgebucht wird, bzw. eine Gutschrift oder eine Rechnung möglich sind. Über Finanzonline kann zu jeder Zeit eingesehen werden, wie der aktuelle Stand beim Finanzamt ist, was nicht nur für Privatpersonen, sondern z.B. auch für Betriebe praktisch ist.
Ratgeber Steuerzahlungen – was ist für mich wichtig zu wissen?
Wer eine Steuerzahlung leisten muss, hat meist eine Frist von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheides, um die entsprechenden Kosten zu begleichen. Fakt ist, dass hier die Werktage beachtet werden müssen. Sollte der Stichtag auf einen Feiertag fallen ist es möglich, dass die Zahlung einen Werktag später geleistet wird. Gezahlt werden kann z.B. per Überweisung. Es ist aber auch möglich, dass z.B. per Barschheck gezahlt wird. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Säumniszuschlag in Rechnung gestellt wird, wenn die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird, bzw. wenn Forderungen nicht zur rechten Zeit beglichen sind.
Das System der Steuernummer hat den Vorteil, dass viele Prozesse schnell erfasst werden können und ohne Problem einer Person oder einem Betrieb zugeordnet werden können. Wer sich im Internet umschaut wird schnell feststellen, dass gerade im Bereich der Steuernummer in der Vergangenheit nicht immer alles glatt und problemlos lief. Im direkten Vergleich mit anderen Systemen zeigt sich, dass die Steuernummer in jedem Fall praktisch ist und gut weiterhelfen kann, entsprechende Zahlungen zu leisten und auch zu koordinieren. Entsprechende Prozesse und Zahlungen können direkt der Steuernummer zugeordnet werden, was in der Buchhaltung des Finanzamtes deutlich weniger Aufwand bedeutet, als es noch vor ein paar Jahren der Fall gewesen ist.
Dissegna meint
Ich brauche für Italien einen „certificato di residenza fiscale“. Was muss ich dafür einreichen und wie/wo bekomme ich das?
In Italien ist eine Karte ähnlich die z.B. von der WGKK.
Danke Dissegna