Wer sich über das Pflegegeld in Österreich informieren möchte, kann dies ohne Probleme über das Internet tun.
Es gibt zahlreiche Informationsquellen zu den umfangreichen Regulierungen und Anforderungen im Bereich des Pflegegeldes. Fakt ist, dass es eine große Auswahl an Leistungen gibt, denn schätzungsweise brauchen fast eine halbe Millionen Menschen in Österreich Pflege und Betreuung.
- Info: Das Pflegeld 2020 wird erhöht/valorisiert.
Das Pflegegeld soll dazu beitragen, dass bedürftige Menschen unterstützt werden und nach Möglichkeit in den eigenen vier Wänden leben bleiben können. Gerade dies führt dazu bei, dass die Menschen zum einen in der gewohnten Umgebung bleiben dürfen und zum anderen Pflegeheime entlastet werden. In Österreich ist die Pflege in Stufen aufgebaut, was bedeutet, dass je nach Bedürfnis mehr oder weniger hohe Pflegebeträge gezahlt werden.
Pflegestufen in Österreich 2020 – Wann erhalte ich wieviel Geld?
- Stufe 1: monatlich 157,30 Euro, über 65 Stunden Pflegebedarf
- Stufe 2: monatlich 290,00 Euro, über 95 Stunden Pflegebedarf
- Stufe 3: monatlich 451,80 Euro, über 120 Stunden Pflegebedarf
- Stufe 4: monatlich 677,60 Euro, über 160 Stunden Pflegebedarf
- Stufe 5: monatlich 920,30 Euro, über 180 Stunden Pflegebedarf + außergewöhnlicher Pflegeaufwand
- Stufe 6: monatlich 1.285,20 Euro, permanente (180 h+), auch nächtliche und nicht kalkulierbare Betreuung durch außergewöhnlichen Pflegeaufwand
- Stufe 7: monatlich 1.688,90 Euro, permanente (180 h+), auch nächtliche und nicht kalkulierbare Betreuung durch außergewöhnlichen Pflegeaufwand + Ausfall wichtiger motorischer Funktionen
Wann erhalte ich in Österreich Pflegegeld?
Wie auch in Deutschland ist es in Österreich erforderlich, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit das Pflegegeld gezahlt wird. Insgesamt sieben verschiedene Stufen gibt es bei der Beantragung des Pflegegeldes. Nachdem die Voraussetzungen im Vorfeld geprüft wurden kann das Pflegegeld beantragt werden, bzw. wird durch die Krankenkasse genehmigt.
Personen, die auf Grund einer Behinderung, sei es geistiger, körperlicher oder psychischer Natur Hilfe bzw. Pflege benötigen können das Pflegegeld beantragen. Die Dauer liegt im Minimum bei 6 Monaten und auch wenn der Bedarf an Pflege bei mehr als 60 Stunden im Monat liegt kann das Pflegegeld beantragt werden. In der Regel ist es erforderlich, dass das die Person in Österreich leben muss, um das Pflegegeld zu beantragen.
Bei der Charakterisierung der Pflegestufe ist es wichtig, dass drauf geachtet wird, wie die Person sich im Alltag schlägt, bzw. ob sie im Alltag zurechtkommt. Gerade das Thema Kochen, die tägliche Pflege des Körpers sowie die Einnahme von Medikamenten oder Behandlungen spielen eine Rolle, wenn es darum geht, festzulegen, ob sich eine Person noch selbst versorgen kann, oder ob sie pflegebedürftig ist.
Wie wird werden die erforderlichen Leistungen beim Pflegebedarf festgelegt?
Im Bereich der Pflege gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie der Bedarf charakterisiert wird. Hier eine Auflistung entsprechender Beispiele zur Charakterisierung:
- Ist es erforderlich Medikamente, Nahrungsmittel oder andere Bedarfsgüter zu liefern?
- Kann der Wohnraum noch selbst gereinigt werden?
- Ist es möglich, selbst zu Waschen (Wäsche, Bettwäsche, etc.)?
- Kann noch selbst gespült und geputzt werden?
- Wird eine Mobilitätshilfe bzw. eine Begleitung für Besuche beim Amt oder beim Arzt notwendig?
Diese und viele weitere Fragen können dabei helfen, den Pflegebedarf zu charakterisieren und festzulegen ob und wie pflegebedürftig eine Person ist. Fakt ist, dass es gar nicht so leicht ist, den Pflegeaufwand festzulegen und die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten. Dabei ist anzumerken, dass bei der Beurteilung darauf geachtet wird, ob z.B. ein Erschwerniszuschlag gezahlt werden muss und wie es insgesamt um den Pflegebedarf steht.
Pauschal besteht die Möglichkeit, bei einer schweren geistigen sowie psychischen Behinderung 25 Stunden im Monat an Pflegeaufwand genehmigt zu bekommen. Defizite im Bereich Denken sowie Handlungen oder aber auch in der emotionalen Kontrolle können in Österreich ebenfalls dazu führen, dass mehr Pflegebedarf vorhanden ist.
Auch wenn zum Beispiel Kinder schwere Funktionsstörungen haben und unter 7 Jahre jung sind, werden 50 Stunden an Pflegeaufwand genehmigt. Bis zum 15. Lebensjahr ist es möglich, dass dieser Wert sogar auf bis zu 75 Stunden im Monat angehoben wird. Sollte jemand Blind sein, gibt es die Möglichkeit, dass hier besondere Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können.
Wie und wann kann die Zuordnung in eine Pflegestufe in Österreich erfolgen?
Die Zuordnung der Pflegestufe kann entweder durch einen Sachverständigen erfolgen, der ein Gutachten erstellt, oder aber auch über eine diplomierte Pflegekraft. Wenn das Gutachten durch eine Sachverständigen geschrieben wird, bedeutet dies in der Regel, dass ein Arzt, bzw. eine Ärztin die Person untersucht, um die Einteilig in die Pflegestufe festzulegen. Wichtig ist es, dass bei der Charakterisierung der Pflegestufe auch darauf geachtet wird, dass zum Beispiel Angehörige dabei sind. Gerade dann, wenn die pflegebedürftige Person nicht selbst artikulieren kann, was sie kann und wo sie im Alltag Probleme hat ist es wichtig, dass Angehörige sich darum kümmern, dass festgehalten wird, wo der tatsächliche Aufwand der Betreuung im Alltag liegt.
Wo kann ich in Österreich einen Antrag auf Pflege stellen?
In Österreich ist es möglich, dass der Antrag auf Pflegegeld formlos gestellt werden kann. Dabei ist es wichtig, dass der entsprechende Antrag schriftlich gestellt wird. Es ist wichtig, dass bei der Beantragung der Pflegestufe auch Befunde von Ärzten oder aus Krankenhäusern beigefügt werden. Im Internet gibt es zudem Anträge, bzw. Formulare die dabei helfen können, einen Pflegeantrag zu stellen, siehe Link:
Wer das entsprechende Formular ausgefüllt hat muss natürlich auch wissen, wo dieses eingereicht wird. Es ist erforderlich, dass der Antrag beim Versicherungsträger eingericht wird. Als Beispiel kann hier die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) oder die BVA genannt werden. Sollte bereits ein Pflegegeld gezahlt werden ist es an dieser Stelle auch möglich, dass der Antrag auf die Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden kann.
Welcher Pflegebedarf wird in Österreich für welche Pflegestufe gestattet?
Sollte der Pflegebedarf in Österreich bei mehr als 60 Stunden im Monat liegen bedeutet dies Pflegestufe 1 und einen monatlichen Zuschuss von Netto 154,20 Euro. Wer mehr als 85 Stunden Pflege im Monat braucht wird in Pflegestufe 2 mit einer Summe von 284,30 Euro im Monat eingestuft.
Stellt der Arzt fest, dass der Pflegebedarf bei mehr als 120 Stunden im Monat liegt wird Pflegestufe 3 festgelegt, welche mit einer Zahlung von 442,90 Euro im Monat verbunden ist. Bei einer Pflege von mehr als 160 Stunden im Monat bedeutet dies Pflegestufe 4 mit 664,30 Euro im Monat. Sollte ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand mit mehr als 180 Stunden im Monat anliegen bedeutet dies Pflegestufe 5 mit 902,30 Euro Leistungen im Monat.
Die Pflegestufe 6 wird bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf festgelegt und ist vor allem dann angebracht, wenn die Maßnahmen der Betreuung zeitlich nicht zu koordinieren sind und während des Tages und während der Nacht regelmäßig durchgeführt werden müssen. Auch wenn eine Person dauerhaft am Tag oder in der Nacht anwesend sein muss bedeutet dies häufig die Pflegestufe 6 mit einem Pflegegeld in Höhe von 1.260 Euro im Monat.
Die Pflegestufe 7 wird erfüllt, wenn der Pflegebedarf bei mehr als 180 Stunden im Monat liegt und alle vier Extremitäten nicht zielgerichtet bewegt werden können oder ein entsprechender Zustand vorliegt. Bei Pflegestufe 7 wird ein Pflegegeld in Höhe von 1.655,80 Euro im Monat gezahlt.
Werden auf das Pflegegeld Steuern oder Abschläge gerechnet?
Nein, wer Pflegegeld für eine Person erhält muss darauf keine Lohnsteuer und auch keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Zu beachten ist jedoch, dass wenn die zu pflegende Person im Krankenhaus ist, oder aber auch eine Kur nutzt wird das Pflegegeld ruhig gestellt, bzw. für diesen Zeitraum nicht gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der Aufenthalt in der Kur oder im Krankenhaus durch einen Sozialversicherungsträger bezahlt wird. Auch hierzu gibt es im Internet zahlreiche Informationen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360516.html
Die Höhe des Pflegegeldes kann ohne Probleme geprüft werden, falls sich z.B. der gesundheitliche Status ändert. Anzumerken ist, dass die Beiträge bereits zum 1. Jänner 2016 erhöht wurden.
Besondere Pflegeleistungen können dann beantragt werden, wenn zum Beispiel eine 24 Stunden Pflege erforderlich ist. Dabei ist jedoch anzumerken, dass auch die entsprechende Qualifizierung der Betreuungsfachkraft nachgewiesen werden muss.
Im Alltag ist das Thema Pflegegeld gar nicht so leicht zu handhaben und kann natürlich auch jede Menge an Nerven kosten, da viele Anträge gestellt werden müssen und es dauert, bis die ärztliche Charakterisierung und alle andere Formalitäten geregelt sind.
kalb meint
in Deutschland muss nachgewiesen werden das das pflegegeld auch dafür verwendet wird..Jährlich muss das durch einen Pflegedienst nachgewiesen werden.