Der Führerschein ist in der heutigen Zeit mit eines der wichtigsten Dokumente, die ein Mensch besitzen kann. Die meisten Arbeitgeber fragen danach und auch für den ganz privaten Alltag ist die Berechtigung ein Fahrzeug zu führen inzwischen unerlässlich geworden.
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Doch um einen Führerschein zu erhalten, muss dieser erst einmal bezahlt werden, denn die Kosten für einen solchen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Daher können sehr viele Menschen diesen nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
In so einem Fall kann ein Kredit für den Führerschein die richtige Wahl sein, doch anders als bei anderen Krediten, muss hier einiges beachtet werden. So kann es geschehen, dass man das Geld nicht immer auf das eigene Konto überwiesen bekommt.
Was versteht man eigentlich unter einem Kredit für den Führerschein?
Bei einem Kredit für den Führerschein handelt es sich um ein Darlehen, das explizit für das Absolvieren der Fahrstunden und das Bezahlen der Prüfungsentgelte gedacht ist. Dies bedeutet, dass es sich bei ihm um einen gebundenen Kredit handelt, der in der Regel für keinen anderen Zweck genutzt werden kann. Der Kredit wird dabei in einem banküblichen Prozess beantragt, wobei es hier aber einige Abweichungen zu einem normalen Kreditantrag gibt.
In der Regel werden diese Kredite eher von jungen Menschen in Anspruch genommen, allerdings gibt es auch ältere Personen, die einen entsprechenden Kredit abschließen wollen. Bei Arbeitnehmern kann auch ein gewisser Arbeitgeberanteil in die Berechnung mit einfließen, sodass der Kreditbetrag hier nicht ganz so hoch ausfallen muss. Zudem muss die Aufnahme einer Führscheinausbildung nachgewiesen werden, wenn man explizit diesen Kredit beziehen möchte.
Welche Besonderheiten gibt es bei einem Kredit für den Führerschein?
Bei einem Kredit für den Führerschein verläuft das Antragsverfahren etwas anderes, als dies bei normalen Krediten der Fall ist. Wie bei jedem anderen Kreditantrag müssen sowohl die persönlichen Daten als auch die Angaben zu den Einnahmen und den Ausgaben gemacht werden. Allerdings muss hier dann eine Bestätigung der Fahrschule beigefügt werden, dass auch wirklich ein entsprechender Fahrschullehrgang aufgenommen wird. Dies hat mehrere Gründe, wobei in erster Linie die Auszahlung des Kredites davon beeinflusst wird.
Da es sich bei einem Kredit für den Führerschein um einen gebundenen Kredit handelt, wird dieser in der Regel nicht direkt an den Kreditnehmer ausgezahlt. Der Betrag wird direkt an die Fahrschule überwiesen, sodass in der Regel alle Kosten für Fahrstunden und auch die Prüfungen beglichen sind. Allerdings kann es hier auch zu Problemen kommen, die vom Kreditnehmer unbedingt bedacht werden müssen.
Sollten zum Beispiel mehr Fahrstunden benötigt werden, als zuerst gedacht wurde, so fallen die Kosten dann entsprechend höher aus. Diese müssen dann in der Regel aus eigener Tasche beglichen werden. In sehr wenigen Fällen wird ein Aufstockungskredit gewährt, wenn die Kosten durch unvorhersehbare Umstände doch deutlich höher ausfallen sollten. Allerdings ist dies eine Seltenheit, denn in der Regel ist die erstgenannte Summe maßgebend für die Vergabe des Kredites.
Was muss bei der Bonitätsprüfung beachtet werden?
Auch bei einem Kredit für die Fahrschule wird in der Regel eine Prüfung der Bonität durchgeführt. Hierbei darf in der Regel kein Eintrag in der KSV vorliegen, allerdings wird bei dieser Kreditform nicht immer ganz so genau hingeschaut, sodass bei kleineren Makeln meist noch ein Kredit vergeben wird. Zudem handelt es sich hier um recht geringe Summen, sodass die Banken weniger Bedenken haben, einen entsprechenden Kredit zu vergeben.
Allerdings können auch diverse Sicherheiten gestellt werden, wenn es um die Vergabe eines Kredites für den Führerschein geht. Hierbei können verschiedenen Wertgegenstände genutzt werden, aber auch ein Fahrzeug kann für diese genutzt werden. Immobilien scheiden hier aus, da hier der Wert deutlich zu hoch angesetzt ist. Die Existenz der Sicherheiten muss allerdings durch entsprechende Unterlagen belegt werden, die dann auch gleich an die Bank mit eingereicht werden sollten.
Wo kann man einen Kredit für den Führschein erhalten?
Der Kredit für den Führerschein wird bei unterschiedlichen Instituten vergeben. Hier kann sich in erster Linie ein Vergleich im Internet lohnen, denn die diversen Anbieter haben zum Teil sehr unterschiedliche Konditionen. Daher sollte man vor allem auf die Zinsen und die Laufzeiten achten, denn diese können erheblichen Einfluss auf die Kosten haben.
Die Erste Bank und Sparkasse ist hier zum Beispiel eine gute Anlaufstelle, wenn eine entsprechende Anfrage gestellt werden soll. Hier gibt es den Kredit für den Führerschein zu einem Zinssatz zwischen 4.7 und 8.6 Prozent. Dabei hängt die vergebene Summe vom Kostenvoranschlag ab, welchen die Fahrschule im Vorfeld erstellt. Der Betrag wird dann auch nur über die entsprechende Höhe vergeben. Nach dieser richtet sich dann auch die Laufzeit aus, sodass diese im Vergleich zu anderen Krediten deutlich unterschiedlich ausfallen können. Für den Kunden werden hier keinerlei Gebühren berechnet, sodass der Kredit als sehr günstig zu bezeichnen ist.
Auch die BAWAG PSK bietet einen entsprechenden Kredit an. Dieser wird ebenfalls nur über die Höhe der von der Fahrschule festgesetzten Summe vergeben und mit einem Zinssatz zwischen 4,5 und 9,5 Prozent verzinst. Die Laufzeit kann dabei frei gewählt werden, wobei hier maximale 36 Monate im Raum stehen, da die Beträge doch recht gering ausfallen. Allerdings muss der Kreditnehmer hier einen gebühr von 9,90 Euro im Monat zahlen, welche für die Kontoführung erhoben werden.
Letztlich kann noch die Santander Consumer Bank genannt werden. Hier kann der Kredit für den Führerschein entweder auf das eigene Konto oder gleich an die Fahrschule ausgezahlt werden. In jedem Fall muss aber auch hier eine Bestätigung vorgelegt werden, dass wirklich eine Fahrschulausbildung aufgenommen wird.
Auch bei dieser Bank gilt, dass der Betrag dann nur über die entsprechende Höhe ausgezahlt wird. Anders als bei anderen Anbietern kann der Kunde aber über die Summe frei verfügen, sodass diese nicht zwangsläufig an die Fahrschule gezahlt werden muss. Es bleibt dann aber den Kreditnehmer überlassen, wie er die Kosten beim jeweiligen Anbieter tilgt. Der Kredit wird mit 3,07 Prozent unabhängig von der Bonität verzinst und es fallen keine Gebühren für den Antragssteller an.
Wie verhält es sich mit einem Arbeitgeberanteil und einem Kredit?
In manchen Fällen ist der Führerschein für die Aufnahme eines Arbeitsplatzes unerlässlich. Grade bei jungen Menschen, die erst in das Berufsleben eintreten, kann dieser eine wichtige Tür zu vielen verschiedenen Möglichkeiten sein. Daher bietet der Arbeitgeber manchmal auch eine anteilige Finanzierung des Führerscheins an – Vollfinanzierungen sind hier eher selten.
Sollte ein solches Angebot vorliegen, muss dieses vom Arbeitgeber unbedingt schriftlich bescheinigt werden. Dieses Schreiben kann dann auch bei der Bank vorgelegt werden, was die Kreditvergabe deutlich vereinfacht. Durch den Anteil des Arbeitgebers sind die Banken eher bereit, die entsprechende Summe zu vergeben, da hier schließlich Sicherheiten vorhanden sind. Zudem sollte sich der Kreditnehmer auch bestätigen lassen, dass er nach dem Abschluss der Prüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintritt. Dies ist ebenfalls ein Garant für die spätere Bonität, welcher von Banken gerne gesehen wird.
Was geschieht, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden und auch die Nachprüfung nicht von Erfolg gekrönt sein, muss der Kreditnehmer die Summe trotzdem zurückzahlen, auch wenn dies bedeutet, dass er den Arbeitsplatz nicht antreten kann. Um Ablehnungen durch gesundheitliche Defizite zu verhindern, muss der Kreditnehmer bei vielen Banken ohnehin den gleichen medizinischen Nachweis über die Fahrtauglichkeit einreichen, wie dieser von Gesetzeswegen auch bei der Fahrschule vorgeschrieben ist. Erst wenn diese Bescheinigung vorgelegt ist, wird in der Regel eine Auszahlung der Kreditsumme gewährt, auch dann wenn ansonsten alle wesentlichen Kriterien gegeben sind.
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