Wer in Österreich arbeitet und lebt muss einmal im Jahr einen Lohnsteuerausgleich machen. Wichtig ist, dass dieses Thema jedes Jahr auf die Österreicher und Österreicherinnen zukommt und die meisten Menschen sich damit dennoch nicht sehr gut auskennen. Wer in den vergangenen 12 Monaten in Österreich gearbeitet hat, kann unter Umständen einen Lohnsteuerausgleich machen und dabei Steuer zurück erhalten.
Dies trifft gerade dann zu, wenn jemand geringfügig oder in Teilzeit gearbeitet hat. Gerade bedingt durch Dienstreisen und Dienstfahrten, die steuerlich absetzbar sind ist es möglich, dass entsprechend Lohnsteuer gespart werden kann, bzw. Lohnsteuer zurück erstattet wird.
- Tipp: Der Lohnsteuerausgleich kann für jeweils bis zu 5 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.Damit kann der Lohnsteuerausgleich im Jahr 2020 für 2019,2018,2017,2016 und 2015 durchgeführt werden.
- Info: Wer den Lohnsteuerausgleich/Arbeitnehmerveranlagung für 2014 noch nicht durchgeführt hat der hat nur noch bis zum 31.12.2019 dafür Zeit.
Lohnsteuerausgleich 2019/2020 in Österreich – wie erhalte ich Geld zurück?
Wer in Österreich lebt und seinen Lohnsteuerausgleich macht, kann unter Umständen jede Menge Geld zurück erhalten. Dabei ist es möglich, dass zum Beispiel jemand mehr Steuern zahlt, als er eigentlich zahlen muss. Diese Rückerstattung am Ende des Jahres ist für viele Menschen interessant, wird aber auch zu leicht verschenkt, weil sich Menschen nicht um ihre Steuererklärung kümmern und vergessen, entsprechende Angaben beim Finanzamt zu machen.
Online Lohnsteuerausgleich durchführen
Wer in Österreich den Lohnsteuerausgleich machen möchte, kann dies aktuell über zwei Wege tun. Es ist möglich, dass über das Finanz Online Portal alles eingereicht wird, oder mit dem entsprechenden Formular L1 alles schriftlich abgegeben wird. Grundsätzlich nutzen immer mehr Menschen in Österreich das Finanz Online Portal, welches sehr leicht zu bedienen ist und zahlreiche Vorteile bietet.
Fakt ist, dass der Online Steuerausgleich natürlich deutlich schneller funktioniert, als wenn alles per Hand in die entsprechenden Formulare eingetragen werden muss.
Die Alternative ist der Klassiker über das Formular L1, welches quasi die gleichen Formulare wie bei der Online Abgabe beinhaltet, nur alles über den Papierweg abrechnen. Grundsätzlich ist es natürlich weiterhin möglich, dass über das Formular L1 gearbeitet wird, jedoch dauert dies zum einen beim Ausfüllen deutlich länger, zum anderen natürlich auch im Bereich der Bearbeitung, da das L1 Formular manuell vom Mitarbeiter gelesen und ausgewertet werden muss.
Ein großer Vorteil der Online Formulare besteht drin, dass nicht abgewartet werden muss, bis die entsprechenden Daten vom Finanzamt zurückgespiegelt werden und der Brief mit den Zahlen eintrifft, sondern dass entsprechende Erstattungen direkt online angezeigt werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass somit zum Beispiel berechnet werden kann, wie viel Geld erstattet wird, oder aber auch wie viel Geld noch nachgezahlt werden muss.
- Der Überraschungseffekt, der bei vielen Menschen einige Wochen nach der Steuererklärung via Post zugestellt wurde ist nicht mehr vorhanden, denn man sieht jetzt sehr schnell, wie viel Geld wo erstattet wird, bzw. wo Geld nachgezahlt werden muss.
Grundsätzlich ist die Eingabe der Steuerdaten über das Portal sehr leicht und einfach durchzuführen. Es ist möglich, dass direkt im Internet nach den entsprechenden Seiten des Finanzamtes gesucht werden kann und dort die einzelnen Eingaben gemacht werden. Was die Benutzerfreundlichkeit angeht wird die Seite des Finanzamtes jedes Jahr besser und so sollte es auch 2017 keine Probleme geben, entsprechende Daten online einzureichen.
Wie anwenderfreundlich ist das Finanz Online Portal beim Lohnsteuerausgleich?
Das Finanzportal ist mehr als einfach zu bedienen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht täglich mit dem Internet oder mit Finanzthemen zu tun haben können ohne Probleme ihre Daten in das Finanzportal eintragen und entsprechend den Steuerausgleich online durchführen. Wichtig ist, dass zunächst ein Zugang beantragt werden muss, damit das Portal überhaupt genutzt werden kann. Dafür ist es wichtig, dass online auf der Finanzonline Homepage (www.finanzonline.bmf.gv.at) die Erstanmeldungsfunktion genutzt wird, was sehr praktisch ist. Hier müssen einige Daten angegeben werden und kurz darauf erhält der Kunde den Login, um entsprechende Einträge online machen zu können.
Wie bediene ich das Online Portal?
Das Online Portal lässt sich sehr leicht bedienen und bietet die Möglichkeit, dass online entsprechende Einträge gemacht werden können. Nach der Online Beantragung des Accounts werden die Zugangsdaten über den so genannten RSa Brief postalisch zugesendet.
Mit den Daten aus diesem Brief können sich die Kunden online einloggen und entsprechend ihren Lohnsteuerausgleich im Finanz Online Portal durchführen. Nach dem Login sehen die Kunden im Portal direkt die Daten zur eigenen Person sowie die Steuernummer und auch andere Daten, die bereits beim Finanzamt hinterlegt sind. Ergänzt werden müssen die Daten beim Finanzamt lediglich um die eigene Bankverbindung sowie um die persönlichen Kontaktdaten und schon ist das Konto beim Finanzamt komplett nutzbar.
Arbeitnehmerveranlagung in Österreich ohne Probleme online durchführen
Arbeitnehmer können nach dem Login in das Portal in Österreich ohne Probleme über den Button Arbeitnehmerveranlagung entsprechende Daten für das gewünschte Jahr eingeben. Es ist sogar möglich, dass die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für die letzten 5 Jahre gemacht werden kann. Fakt ist, dass die Daten sehr übersichtlich erfasst werden und sehr leicht eingegeben werden können. Anzumerken ist, dass im Bereich der persönlichen Daten sehr viele wichtige Informationen gelistet werden.
Es ist möglich, dass zum Beispiel allgemeine Daten gelesen werden können aber darüber hinaus natürlich auch so genannte Sonderausgaben, oder aber auch entsprechende außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Die entsprechenden Daten können ohne Probleme überarbeitet und angepasst werden. Nachdem alle Daten für die Steuer eines Jahres eingetragen wurden ist es möglich, dass schnell angezeigt werden kann, mit welcher Steuerrückerstattung gerechnet wird.
Wichtig: Wie lange dauert die Abwicklung der Steuer?
Anzumerken ist, dass die Zurückzahlungssumme natürlich durch das Finanzamt noch geprüft werden muss und gar nicht so leicht festgelegt wird, wie hoch dieser Betrag ausfallen wird. Fakt ist, dass es im Internet jede Menge an Informationen dazu gibt. Natürlich ist es möglich, dass Verzögerungen beim Ausgleich der Steuer auftreten können, grundsätzlich funktioniert dieser Prozess aber deutlich schneller, als wenn alles über das System mit dem Formular L1 auf dem Papier abgewickelt wird.
Ab wann kann ich die Steuererklärung durchführen?
Es ist möglich, dass die Steuererklärung für das vergangene Jahr bereits ab dem 1. Jänner des neuen Jahres durchgeführt werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass es bei den meisten Menschen jedoch etwas länger dauert, was damit zu begründen ist, dass die entsprechenden Unterlagen vom Arbeitgeber noch nicht vorhanden sind und somit die Steuererklärung nicht zu 100% ausgefüllt werden kann. Auch von der Krankenversicherung und anderen Versicherungen gibt es Daten, die bei der Steuererklärung angegeben werden können und erst im Laufe der ersten Monate des Jahres zugestellt werden.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt durchgeführt werden. Falsche Angaben können schnell dazu führen, dass etwas falsch berechnet wird, oder dass die gesamte Steuererklärung sich verzögert. Unter dem Strich entscheiden sich jedoch immer mehr Menschen dazu ein entsprechendes Formular liegen zu lassen und die Steuererklärung lieber über das Internet zu vollziehen.
Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand und es ist zu empfehlen, über das Internet zu arbeiten, da dies nicht nur schneller geht, sondern auch noch jede Menge an Zeit einspart. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass im Netz inzwischen einiges schneller und besser funktioniert, als wenn der Umweg über die Papierform gegangen wird. Österreich ist hier deutlich fortschrittlicher, als es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Wie bereite ich mich auf den Lohnsteuerausgleich vor?
Wer seinen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2017 durchführen möchte, sollte am besten das gesamte Jahr über entsprechende Belege sammeln. Viele Menschen vergessen dies und geraten am Ende des Jahres in die Situation, dass sie etwas steuerlich geltend machen möchten, aber die entsprechenden Unterlagen fehlen.
Faktisch können fehlende Kassenbons zur Not als Eigenbeleg angefertigt werden, aber auch hier müssen die entsprechenden Unterlagen in jedem Fall vorbereitetet werden. Wer sich das gesamte Jahr über darum kümmert, hat nachher deutlich weniger Arbeit.
Wer wissen möchte, wie er den Lohnsteuerausgleich online durchführt, erhält auf der Seite https://www.artikles.at/lohnsteuerausgleich-arbeitnehmerveranlagung-oesterreich/ jede Menge sinnvolle Tipps und Ratschläge. Über das Internet kann der Lohnsteuerausgleich in Österreich sehr schnell in die Wege geleitet werden.
Tipps für den Alltag – wie sammle ich Belege und sortiere sie?
Wer über das Jahr hinweg Rechnungen und Belege sammelt, braucht diese am Ende des Jahres nur noch sortieren und ordnen und kann problemlos den Lohnsteuerausgleich 2017 über das Internet starten.
In der Praxis ist ein alter Schuhkarton ein guter Start, um die Kassenbons und Belege zu sammeln, die für die Lohnsteuererklärung, bzw. für den Ausgleich relevant sind. Auf den Bons werden alle relevanten Informationen wie z.B. Waren, Preise und auch das Datum notiert. Somit gelten diese ideal als Vorlage, um einen perfekten Lohnsteuerausgleich zu machen.
Warum ist es auch für Privatpersonen wichtig, den Lohnsteuerausgleich zu machen?
Auch Privatpersonen sollten in jedem Fall einen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2017 machen. Das liegt daran, dass mit Hilfe des Ausgleiches zum Teil gezahlte Steuern erstattet werden.
Gerade wenn es darum geht, dass zum Beispiel die Fahrten zur Arbeit geltend gemacht werden können, ist es sinnvoll, dass diese in der Steuererklärung angegeben werden. Auch Dienstreisen, die nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden, können steuerlich auf jeden Fall geltend gemacht werden. Es ist daher zu empfehlen, sich vorher genau zu notieren, wohin entsprechende Dienstfahrten unternommen wurden.
Wer sich über das Jahr hinweg im Kalender immer wieder notiert, wann entsprechende Fahrten unternommen wurden und wohin diese geführt haben, der kann ohne Probleme am Ende des Jahres die entsprechenden Kosten steuerlich geltend machen.
Auch Beiträge, die z.B. für bestimmte Versicherungen geleistet wurden, oder aber auch Spenden, die mit einer Quittung nachgewiesen werden können, lassen sich steuerlich geltend machen. Es ist daher in jedem Fall zu empfehlen, darauf zu achten, dass die entsprechenden Belege das gesamte Jahr über gesammelt werden, so dass sie steuerlich geltend gemacht werden können und auch akzeptiert werden können.
Bei einigen Belegen fordert das Finanzamt lediglich eine schriftliche Aufstellung der Kosten und der gefahrenen Kilometer an. Es gibt jedoch auch Kosten, bei denen Kassenbons und genaue Nachweise angefragt werden, die dann postalisch dem Finanzamt zugestellt werden müssen.
Baumgartinger Mario meint
ich finde das sehr gut danke