Das Kilometergeld spielt nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen Ländern in Europa eine wichtige Rolle. Dabei kommt es darauf an, dass bei der Steuererklärung oder aber auch durch den Arbeitgeber entsprechende Erstattungen gezahlt werden.
- Info: Das Amtliche Kilometergeld 2020 in Österreich beträgt für PKW 0,42 Euro pro km!
Fakt ist, dass der Betrag, der für Dienstfahrten und Dienstreisen von der Steuer abgezogen werden kann, bzw. steuerlich geltend gemacht werden kann die kompletten Kosten für alles abdeckt, was bei der Verwendung des privaten Fahrzeuges während einer Dienstreise anfällt. Unter dem Strich betrachtet bedeutet dies zum Beispiel die Strecke in Kilometern, die Abnutzung des Fahrzeuges, Treibstoffkosten sowie als auch die Kosten für Reifen und andere Dinge am Auto, die während des Gebrauches eingesetzt und z.B. abgenutzt werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden um das Kilometergeld zu nutzen?
Grundsätzlich gibt es zwei wichtige Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wenn entsprechende Fahrten mit Kilometergeld abgerechnet werden sollen. Zunächst muss es sich um eine Dienstreise handeln, die durchgeführt wird. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer mit dem privaten Fahrzeug diese Dienstreise vollzieht und dabei die Kosten für den Betreib des Fahrzeuges selbst trägt. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt werden, ist es möglich, dass die Kilometer über das Kilometergeld in Österreich steuerlich geltend gemacht werden können.
Was wird im Detail über das Kilometergeld abgegolten?
Über das Kilometergeld werden in Österreich die Abschreibung des Fahrzeugs sowie der Wertverlust des Fahrzeuges durch die berufliche Nutzung abgegolten. Hinzu kommt, dass die Kosten für Treibstoff und Öl sowie alle Kosten für Wartung und Service, aber auch für Reparaturen aufgrund der Dienstreise abgegolten werden. Wer z.B. Winterreifen oder Schneeketten braucht, rechnet diese auch über das Kilometergeld in Österreich ab.
Ebenfalls anzumerken ist, dass die Kosten für die Versicherung anteilig über das Kilometergeld abgerechnet werden. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug anfallen können sehr verschieden sein und auch z.B. die Kosten für das Autoradio sowie das Navigationsgerät oder Beiträge zu Automobilclubs werden über die Kilometerpauschalen abgegolten. Anzumerken ist dabei auch, dass es Unterschiede beim Kilometergeld geben kann – in Abhängigkeit davon, mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist.
Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich?
In Österreich wurden die Sätze für das Kilometergeld vor kurzem angepasst. Es kann von Autofahreren sowie von Motorradfahrern oder aber auch von Radfahrern sowie Fußgängern genutzt werden. Wer eine andere Person mitnimmt, kann zusätzlich einen höheren Betrag geltend machen.
Neben dem Kilometergeld ist es möglich, dass auch zusätzliche Aufwendungen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu ist es jedoch wichtig, dass diese auch nachgewiesen werden können. Ein Fahrtenbuch sowie ein entsprechender Nachweis via Kassenbon sind hierbei natürlich sehr zu empfehlen. Allgemein ist anzumerken, dass über das gesamte Jahr hinweg entsprechende Nachweise gesammelt werden, so dass es keine Probleme gibt, wenn das Kilometergeld in Österreich beantragt wird.
Fakt ist, dass die meisten Menschen leider vergessen, die Nachweise für Dienstreisen zu führen und somit am Ende des Jahres bei der Steuererklärung auch vergessen, was alles zu beachten ist und welche Reisen über das Jahr getätigt wurden.
Das Kilometergeld beträgt in Österreich für alle, die mit dem PKW unterwegs sind 0,42 Euro je Kilometer. Wer mit dem Motorrad oder dem Motorfahrrad unterwegs ist, erhält dafür einen Betrag in Höhe von 0,24 Euro je Kilometer gutgeschrieben. Für Mitfahrer gibt es zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 0,05 Euro je Kilometer. Ebenso anzumerken ist, dass jemand, der mehr als 2 Kilometer mit dem Fahrrad, oder aber auch zu Fuß zur Arbeit unterwegs ist 0,38 Euro je Kilometer als Kilometerpauschale veranschlagen kann.
Anbei die Auflistung der Beträge für die Kilometerpauschale in tabellarischer Übersicht:
• PKW: 0,42 Euro/km
• Motorrad/Motorfahrrad: 0,24 Euro/km
• Mitfahrer: 0,05 Euro/km
• Fahrrad bzw. zu Fuß (ab 2 km): 0,38 Euro/km
Anzumerken ist, dss das amtliche Kilometergeld bis zu einer maximalen Summe in Höhe von 30.000 Euro im Jahr steuerfrei ausbezahlt werden kann. Anzumerken ist dass die Grenze für berufliche Kilometer mit dem Fahrrad bei 1.500 liegt, dass einer Summe in Höhe von 570 Euro entspricht. Gerade bei größeren Fahrten und längeren Strecken ist es zu empfehlen, dass ein entsprechendes Fahrtenbuch geführt wird, in welchem die Strecken mit Datum, Uhrzeit sowie Kilometern eingetragen werden, um letztendlich vom Finanzamt akzeptiert zu werden.
Fahrtenbuch 2019 in Österreich – welche Informationen gehören in das Fahrtenbuch?
Wer hohe Beträge steuerlich als Fahrtkosten geltend machen möchte, sollte diese natürlich entsprechend gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Dabei ist anzumerken, dass die Dienstreisen sehr gut durch Tankquittungen und ähnliche Nachweise belegt werden können. Im Internet gibt es zahlreiche Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Dokumentation einer Dienstreise.
Grundsätzlich ist es natürlich wichtig, dass angegeben werden muss, welches Fahrzeuges für das Fahrtenbuch genutzt wird, bzw. mit welchem Fahrzeug die Dienstreisen durchgeführt wurden. Hinzu kommt das Datum der Dienstreise sowie die Daten von Abfahrt und Ankunft bei der Dienstreise. Ebenfalls aufgeschrieben werden muss die Anzahl der Kilometer, die bei der Dienstreise zurück gelegt wurden. Wer das Buch ausfüllt muss angeben, wo er losgefahren ist und welches Ziel er mit dem Fahrzeug angesteuert hat. Ebenfalls anzumerken ist, dass der Zweck, bzw. der Anlass der Dienstreise angegeben werden muss sowie die Unterschrift des Reisenden als Beleg für die Richtigkeit der Angaben.
Im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 ist davon auszugehen, dass sich am Kilometergeld nichts ändert. Fakt ist jedoch, dass das Kilometergeld immer den tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt werden muss.
Das bedeutet, dass es häufig davon abhängig ist, was für ein Auto gefahren ist und wie hoch der tatsächliche Verbrauch je 100 Kilometer ist. Auch die Preise für Treibstoffe sind sehr unterschiedlich und haben natürlich einen großen Einfluss darauf was wirklich an Kosten auf den Kunden zukommt.
Kilometergeld in Österreich höher als in Deutschland
Das Kilometergeld ist in Österreich deutlich höher, als es in Deutschland der Fall ist. Während in Deutschland das Kilometergeld bei gerade einmal 0,30 Euro je Kilometer liegt, beläuft sich der Betrag in Österreich auf 0,42 Euro je Kilometer bei der Nutzung des eigenen PKWs was natürlich mehr als zu empfehlen ist. Auch in anderen Ländern gibt es unterschiedlich hohe Sätze was die Erstattung von Kilometergeld bei der Fahrt für die Arbeit angeht. In Österreich sind die Kilometergeld Sätze recht großzügig bemessen, was natürlich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als zu empfehlen ist.
Grundsätzlich vergessen viele Menschen, dass entsprechende Dienstreisen auch ordentlich dokumentiert werden müssen. Wer sich über das Internet informiert wird schnell feststellen, dass es hier einige große Unterschiede gibt. Anzumerken ist dabei auch, dass in jedem Fall im Bereich Kilometergeld darauf geachtet werden sollte, dass über das gesamte Jahr dokumentiert wird.
Tipp zum Thema Kilometergeld: Es ist zu empfehlen, dass direkt zu Beginn des Jahres eine Kiste oder Box angelegt wird, in welcher alle Abrechnungen sowie Quittungen für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW gemacht wird und über das gesamte Jahr hinweg die entsprechenden Unterlagen gesammelt und eingereicht werden.
Nur so ist es möglich, dass über das Jahr hinweg entsprechend nichts verloren geht und alle steuerlich relevanten Themen auch bearbeitet werden können. Nur wer seine Reisen gut dokumentiert und somit über das gesamte Jahr hinweg einen recht geringen Aufwand hat profitiert am Ende davon, dass er entsprechende Erstattungen durch die Steuer genießen kann.
Oswald Helm meint
Grundsätzlich habe ich auf dieser Seite keine Neuigkeiten erfahren. Mein Wissen zum Thema km-Geld wurde allerdings bestätigt. Was ich jedoch verzweifelt suche ist eine Antwort auf die Frage: „In welcher Höhe kann ich für einen PKW, der bei einer betrieblich/beruflich veranlassten Reise erforderlich ist km-Geld geltend machen?“
Paul Urthaler meint
Sie schreiben, dass das km-Geld in Österreich bis zu einem Betrag von Euro 30.000,00 pro Jahr steuerfrei sei; Ich glaube, es müßte heißen bis 30000 km a Euro -,42,, also höchsten insgesamt Euro 12.600,oo.
Oder irre ich mich!
Liebe Grüße